Reisefonds de Morsier
Unterstützung für Auslandreisen
Der Schweizerische Forstverein (SFV) kann seine Mitglieder bei Auslandreisen über den Reisefonds de Morsier unterstützen.
Der Reisefonds de Morsier geht auf ein Legat von Frank de Morsier aus dem Jahre 1890 zurück. Er wird vom Vorstand des SFV verwaltet. Die Beitragsvergabe ist in einem Reglement festgelegt. Das Vermögen von etwa CHF 60'000 erlaubt die Vergabe von jährlich maximal CHF 1'500.-.
Reglement
Gesuch für Beitrag aus Reisefonds de Morsier
Ablauf:
Gesuche können jederzeit gestellt werden und sind bei der Geschäftsstelle des SFV einzureichen (info(at)forstverein.ch).
Ein Ausschuss, bestehend aus zwei Vorstandsmitgliedern und der Geschäftsstelle, entscheidet über die Gesuche. Er kann sie bewilligen, teilweise bewilligen oder ablehnen.
Antragsteller/innen werden per E-Mail oder Post über den Entscheid orientiert.
Antragsteller/innen können gegen Entscheide des Ausschusses innert 14 Tagen beim Vorstand des SFV rekurrieren. Ein Rekurs muss begründet sein. Der Vorstand entscheidet endgültig ohne weitere Rekursmöglichkeit (Art. 3 des Reglements).