Selbst in der reichen Schweiz

... kann es für qualifizierte Fachleute unerwartete Härtefälle geben. Neben Schicksalsschlägen wie Krankheit oder Unfall können insbesondere junge Waldfachleute mit Hochschulabschluss durch die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt in vorübergehende oder dauerhafte Notsituationen geraten.
Selbst in einem solchen Notfall ist es jedoch nicht immer einfach, Hilfe zu suchen. Hier sieht die Stiftung «Hilfskasse für schweizerische Waldfachleute auf Hochschulstufe und deren Familienangehörige» ihre Rolle: als Anlaufstelle und als aktive Anbieterin direkter Hilfe.

Zweck

Die Stiftung dient der Unterstützung von in Not geratenen Waldfachleuten mit Hochschulabschluss schweizerischer Nationalität und deren direkten Familienangehörigen. Beiträge können auch zur Vorbeugung von Notlagen gewährt werden. Zudem können Beiträge an forstliche Ausbildungen zur Erlangung einer höheren Qualifikation gesprochen werden. Ausnahmsweise können auch gemeinnützige, im Waldbereich tätige Organisationen unterstützt werden.

Organisation

Die Stiftung wurde 1951 gegründet und steht unter dem Patronat des Schweizerischen Forstvereins (SFV). Der Stiftungsrat setzt sich aus drei bis sieben Personen zusammen. Das Stiftungsgut besteht aus freiwilligen Spenden sowie aus weiteren Zuwendungen und den Zinserträgen.

Voraussetzungen für eine Unterstützung

Die Unterstützung der Hilfskasse kann neben «Not infolge von Krankheit, Unfall oder Tod» auch zur Abwendung einer vorhersehbaren Notlage und für Selbsthilfemassnahmen wie Weiterbildung oder Umschulung beantragt werden.
Auch Arbeitslosigkeit kann zu einer Notlage führen und Beiträge rechtfertigen. Zudem können auch die direkten Angehörigen der Gesuchstellenden die Hilfeleistungen beanspruchen (zum Beispiel Weiterbildung der Partnerin oder des Partners zur übernahme des Erwerbes).

Vorgehen

Wer eine Beitragsleistung in Anspruch nehmen möchte, kann über die Mailadresse hilfskasse(at)forstverein.ch mit dem Stiftungsrat in Kontakt treten oder direkt mit einem Mitglied des Stiftungsrates Kontakt aufnehmen. Das «Gesuch um Beitragsleistung» kann hier heruntergeladen werden. Der Stiftungsrat tritt nach Bedarf zusammen und klärt auf Grund einer einheitlichen Grundlage ab - unter Wahrung der vollen Diskretion -, ob und wie Hilfe gewährt werden kann.

Seien Sie solidarisch

Durch die Erteilung von Aufträgen: Sind Sie durch Ihre Stellung in der Lage, bei der Erteilung von Aufträgen im Waldbereich mitzuentscheiden? Denken Sie an die Forstingenieurinnen und Forstingenieure! Sie sind die kompetenten Fachleute für eine beeindruckende Palette von Aufgaben: Waldentwicklungsplanung, Naturgefahren, Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz, Raumplanung, technische Einrichtungen, Versorgung mit erneuerbaren Energien, Tourismus, Freizeit, Umwelterziehung u.a.m. Sie können sowohl als Fachspezialisten wie auch koordinierend und leitend eingesetzt werden.

Durch eine Spende: Möchten Sie durch eine Spende direkt Unterstützung bieten? Verfügen Sie vielleicht über Kontakte, die behilflich sein könnten? Die Stiftung Hilfskasse für schweizerische Waldfachleute auf Hochschulstufe und deren Familienangehörige nimmt Ihren Beitrag gerne entgegen. Seit 1951 gewährt sie Unterstützung bei Härtefällen.

Durch Information: Kennen Sie Waldfachleute, denen durch einen Beitrag geholfen werden kann? Im direkten Gespräch können Sie sie ermuntern, das Angebot der Hilfskasse zu nutzen. Oder wenden Sie sich an den Stiftungsrat der Hilfskasse. Er wird taktvoll und diskret den Kontakt herstellen.

Hilfskasse Schweiz. Forstverein, Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich, Konto: 3500-6.229572.4,
PC-Konto : 80-151-4, IBAN CH82 0070 0350 0622 9572 4